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Bestandene MTA Zwischenprüfung

Motorsägenlehrgang "Modul A"

Wissenstest der Jugendfeuerwehr

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Einsatz 256
19.11.2024 - 08:39 Uhr
THL 2 - mehrere PKW
BAB 3 km 227 WÜ

Einsatz 255
18.11.2024 - 09:30 Uhr
THL 1 - allgemein
Waldaschaff, Fuggerstraße

Einsatz 254
15.11.2024 - 11:34 Uhr
B 2 - PKW
BAB 3 km 230 WÜ

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Warnungen DWD
Quelle: www.DWD.de

Bürgerservice - Schon Gewusst...?

Hydrantenschild Warntafel

Rettungsgasse

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Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen.

In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.
Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO.
Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden.

Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

Im folgenden Video wird die Bildung der Rettungsgasse erklärt:


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