Weihnachtliche Grüße und ein herzliches Dankeschön
Bestandene MTA Zwischenprüfung
Motorsägenlehrgang "Modul A"
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Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen.
In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.
Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO.
Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden.
Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Im folgenden Video wird die Bildung der Rettungsgasse erklärt: