Bestandener Lehrgang
Neues Mitglied im First Responder Team
Der Storch war da...
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Einsatz 282
07.12.2023 - 10:00 Uhr
Freiwillige Tätigkeit - Sonstige Hilfeleistung
Waldaschaff, Aschaffstraße
Einsatz 281
07.12.2023 - 07:55 Uhr
THL 1 - mit PKW
BAB 3 km 217 FFM
Einsatz 280
07.12.2023 - 07:49 Uhr
THL 2 - LKW / Bus (leer), ohne eingeklemmte Personen
BAB 3 km 216 FFM
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.