Neuer Atemschutzgeräteträger
Verabschiedung von Lenny Heller als Bufdi
Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2025 – Jugendfeuerwehr Waldaschaff war dabei
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Einsatz 198
29.08.2025 - 19:15 Uhr
THL 2 - mehrere PKW
BAB 3 km 227 FFM
Einsatz 197
29.08.2025 - 15:04 Uhr
THL 2 - mehrere PKW
BAB 3 km 235 FFM
Einsatz 196
28.08.2025 - 07:39 Uhr
THL 1 - Straße reinigen
BAB 3 km 227 FFM
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.
Spendenkonto
Förderverein d. Freiwiligen Feuerwehr Waldaschaff e. V.
IBAN: DE41 7955 0000 0000 4433 41
BIC: BYLADEM1ASA
Verwendungszweck: Spende
Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenquittung aus. Kontakt --> Kassier
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