Neue Atemschutzgeräteträger
Der Storch war da...
Alfons Hock verstorben
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Einsatz 199
14.09.2024 - 06:43 Uhr
THL 4 - mehrere PKW, Personen eingeklemmt
BAB 3 km 228 WÜ
Einsatz 198
13.09.2024 - 09:30 Uhr
THL 1 - Straße reinigen
Waldaschaff, Ortsgebiet
Einsatz 197
12.09.2024 - 20:25 Uhr
First Responder
Waldaschaff, Ortsgebiet
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.