Neuwahlen in der Vorstandschaft
Thorsten Fleckenstein als neuer Kommandant gewählt
Weihnachtliche Grüße und ein herzliches Dankeschön
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Einsatz 15
19.01.2025 - 10:58 Uhr
THL 4 - mehrere PKW, Personen eingeklemmt
BAB 3 km 249 WÜ
Einsatz 14
18.01.2025 - 23:14 Uhr
THL 1 - Wohnung öffnen
Waldaschaff, Ortsgebiet
Einsatz 13
15.01.2025 - 13:30 Uhr
THL 1 - Straße reinigen
Waldaschaff, Ortsgebiet
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.
Spendenkonto
Förderverein d. Freiwiliigen Feuerwehr Waldaschaff e. V.
IBAN: DE41 7955 0000 0000 4433 41
BIC: BYLADEM1ASA
Verwendungszweck: Spende
Auf Wunsch stellen wir gerne eine Spendenquittung aus. Kontakt --> Kassier
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