Bestandene MTA Zwischenprüfung
Motorsägenlehrgang "Modul A"
Wissenstest der Jugendfeuerwehr
mehr...
Einsatz 256
19.11.2024 - 08:39 Uhr
THL 2 - mehrere PKW
BAB 3 km 227 WÜ
Einsatz 255
18.11.2024 - 09:30 Uhr
THL 1 - allgemein
Waldaschaff, Fuggerstraße
Einsatz 254
15.11.2024 - 11:34 Uhr
B 2 - PKW
BAB 3 km 230 WÜ
mehr...
Hydrantenschild | Warntafel | Rettungsgasse | Feuerwehrzufahrt |
Aktuelles |
Rettungskarte | Sirenen | Rettungskette-Forst | Hausnummern | Fragen & Antworten |
___________________________________________________________________________________________________
Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.