Besuch der Kinderwelt Waldaschaff bei der Feuerwehr Waldaschaff
Hochzeit von Simon und Meike
Hochzeit von Sebastian und Ina
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Einsatz 151
15.07.2024 - 18:31 Uhr
B BMA - Brandmeldeanlage
Rothenbuch, Schloßstraße
Einsatz 150
15.07.2024 - 14:20 Uhr
THL 2 - LKW / Bus (leer), ohne eingeklemmte Personen
BAB 3 km 244 WÜ
Einsatz 149
13.07.2024 - 12:45 Uhr
THL 1 - Gegenstand/ Teil sichern
Waldaschaff, Sonnenstraße
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.