Feuerwehrführerschein
Vereinsmitglied Dieter Fersch gestorben
Erfolgreicher Lehrgang
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Einsatz 108
01.06.2025 - 08:00 Uhr
Sicherheitswache - Sicherheitswachdienst
Waldaschaff, Höhenstraße
Einsatz 107
31.05.2025 - 12:32 Uhr
THL 1 - Verkehrslenkung
BAB 3 km 252 Wü
Einsatz 106
29.05.2025 - 05:31 Uhr
THL 2 - mehrere PKW
BAB 3 km 224 WÜ
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Eine Feuerwehrzufahrt ist eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken.
Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht.
Hier gilt allerdings, dass die Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein muss. Das Hinweiszeichen muss den Vorschriften der jeweiligen Gemein-de entsprechen, eine private Kennzeichnung reicht rein rechtlich gesehen nicht aus. In der Regel gilt für öffentliche Gebäude die Pflicht eine entsprech- ende Zufahrt zu gewährleisten.
Oftmals sorgen versperrte Feuerwehrzufahrten für eine Behinderung der Feuerwehr, was eine unnötige Verzögerung des Einsatzes zur Folge hat. Der angezeigte Verstoß beim Blockieren einer Zufahrt hat ein Bußgeld zur Folge.
Spendenkonto
Förderverein d. Freiwiliigen Feuerwehr Waldaschaff e. V.
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