Weihnachtliche Grüße und ein herzliches Dankeschön
Bestandene MTA Zwischenprüfung
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Einsatz 281
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Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller.
Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist.
Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt.
Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her.
Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer S
der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren.
Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112.
Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.